gemäß Art. 28 DSGVO
(1) Der Auftragnehmer (DentDoc) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers (Zahnarztpraxis/Kunde).
(2) Gegenstand der Verarbeitung:
(3) Dauer: Die Verarbeitung erfolgt für die Dauer des Vertragsverhältnisses über die DentDoc-Dienste.
(1) Art der Verarbeitung:
(2) Zweck: Automatisierte Transkription und Dokumentation von Patientengesprächen zur Unterstützung der zahnärztlichen Dokumentationspflicht.
Wichtiger Hinweis - Keine Speicherung: Der Auftragnehmer speichert keine Transkriptionen, Dokumentationen oder sonstige Patientendaten. Nach Abschluss der Verarbeitung werden alle Inhalte sofort und unwiderruflich gelöscht. Es verbleiben nur Kontodaten und Abrechnungsinformationen beim Auftragnehmer.
Folgende Kategorien personenbezogener Daten werden verarbeitet:
| Kategorie | Datenarten |
|---|---|
| Stammdaten (Auftraggeber) | Name, E-Mail, Praxisname |
| Nutzungsdaten | Zugriffszeiten, IP-Adressen, Geräteinformationen |
| Inhaltsdaten (nur während Verarbeitung) | Audio-Aufnahmen, Transkriptionen, generierte Dokumentation – werden sofort nach Verarbeitung gelöscht |
| Besondere Kategorien (Art. 9 DSGVO) | Gesundheitsdaten in Patientengesprächen |
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
Der Auftragnehmer gewährleistet folgende Maßnahmen:
(1) Der Auftraggeber stimmt dem Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter zu:
| Unterauftragnehmer | Zweck | Standort |
|---|---|---|
| Vercel Inc. | Hosting der Webanwendung | USA (DPF zertifiziert) |
| Supabase Inc. | Datenbank-Hosting | EU (AWS eu-west-1, Irland) |
| AssemblyAI Inc. | Audio-Transkription | USA (Daten werden sofort gelöscht) |
| OpenAI, L.L.C. | KI-Dokumentationserstellung | USA (keine Datenspeicherung bei API) |
| Stripe Payments Europe, Ltd. | Zahlungsabwicklung | EU (Irland) |
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen bei Unterauftragsverarbeitern. Der Auftraggeber kann innerhalb von 14 Tagen widersprechen.
(1) Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet:
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu überprüfen.
(2) Der Auftragnehmer stellt auf Anfrage Nachweise über die getroffenen Maßnahmen zur Verfügung.
(3) Inspektionen können nach Vereinbarung durchgeführt werden.
(1) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
(2) Die Meldung enthält mindestens:
(1) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses werden alle personenbezogenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
(2) Der Auftraggeber kann vor Löschung eine Herausgabe der Daten in einem gängigen Format verlangen.
(3) Die Löschung wird dem Auftraggeber auf Wunsch bestätigt.
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
DentDoc - KI-gestützte Dokumentation für Zahnärzte
© 2025 Richard Petrasch